Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede handlungsfähige Person sicherstellen, dass im Fall einer Urteilsunfähigkeit Personen ihres Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten in den drei Bereichen Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr für sie erledigen können. Ein Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, wenn die verfassende Person urteilsunfähig ist.
Ein Vorsorgeauftrag muss handschriftlich verfasst, unterzeichnet und datiert werden. Bewahren Sie den Vorsorgeauftrag an einem einfach auffindbaren Ort auf. Die Behörde wird das Original verlangen. Erstellen Sie eine Liste mit allen wichtigen Dokumenten und halten Sie fest, wo sich diese befinden. Sie erleichtern damit der beauftragten Person die Ausführung des Mandats.