Was tun, wenn der Weg zum Arzt beschwerlich ist? Wen um Begleitung bitten, wenn es nicht mehr möglich ist, alleine ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen? Der Rotkreuz-Fahrdienst entlastet in diesen Situationen. Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer des Roten Kreuzes bringen Sie sicher zu Arztterminen, ins Spital oder in die Therapie und wieder zurück.
Fahrt beim Rotkreuz Fahrdienst anmelden
Für folgende Gemeinden können Sie die Fahrt direkt mit dem Formular anmelden:
- Stadt Schaffhausen
- Neuhausen
- Beringen
- Gächlingen
- Merishausen
- Stein am Rhein
- Trasadingen
Für alle anderen Gemeinden:
Kontaktieren Sie die Einsatzleitung Ihrer Gemeinde: Adressliste Einsatzleitungen
Sie können sich wegen Ihres fortgeschrittenen Alters, eines Unfalls oder einer Behinderung nicht gut fortbewegen? Müssen Sie gelegentlich zur Ärztin/zum Arzt oder zur Therapie und es ist Ihnen aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung nicht möglich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen? In solchen Fällen ist der SRK-Fahrdienst genau das Richtige für Sie.
Engagierte freiwillige Fahrerinnen und Fahrer des SRK begleiten Sie mit dem Auto von zu Hause zum Arzt, ins Spital, zur Therapie oder zur Kur. Anschliessend bringt Sie Ihr Fahrer oder Ihre Fahrerin wieder sicher nach Hause . Die Fahrer kommen jeweils mit ihrem eigenen Auto - sozusagen als "Rotkreuz-Taxi".
Rufen Sie de Einsatzleiter Ihrer Gemeinde an, um einen Termin zu vereinbaren: Adressliste Einsatzleitungen
Je früher Sie sich bei uns melden, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir die Fahrt für Sie durchführen können. Bitte reservieren Sie Ihre Fahrt wenn immer möglich mindestens drei Arbeitstage im Voraus.
Bitte beachten Sie die Informationen für Fahrgäste.
Sie bezahlen eine Kilometer-Pauschale zwischen CHF 0.70 - 1.10. Darin enthalten sind bis zu 90 Minuten Wartezeit bis zur Rückfahrt. Innerhalb von Ortschaften sind Pauschalen definiert. Die Einsatzleitung Ihrer Gemeinde gibt Ihnen gerne genauere Informationen. Adressliste Einsatzleitungen
Eine Begleitperson darf gerne mitfahren. Vergessen Sie nicht, diese bei der Anmeldung anzukündigen.
Sie sind genauso versichert, wie wenn Sie bei Ihrem Nachbarn ins Auto einsteigen und mitfahren. Entsprechend gelten die privaten Versicherungsdeckungen der beteiligten Personen.
Rollstühle können nur in Ausnahmefällen transportiert werden, bei vorübergehenden Einschränkungen. Klären Sie Ihr Anliegen im Zweifelsfall bitte mit der Einsatzleitung.
Kinder mit Beeinträchtigungen und ihre Begleitpersonen können in Ausnahmefällen für Therapiefahrten auch auf die Dienste des Rotkreuz-Fahrdienstes zählen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kindersitz selbst mitbringen müssen. Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm Körpergrösse benötigen einen Kindersitz.
Wir bitten Sie, die Terminabsage möglichst frühzeitig der Einsatzleitung mitzuteilen. Wir behalten uns vor, die anfallenden Fahrkosten zu verrechnen.
Kanton Schaffhausen
Rotkreuz-Fahrdienst
Barbara Schwaninger
Zweigstrasse 2
8200 Schaffhausen
Schweiz
Erreichbar:
Montag - Freitag: 8.30 - 11.30 Uhr
Annullationen / Verschiebungen: 14.00 bis 15.00 Uhr oder schriftlich an:
fahrdienst.schaffhausen@srk-schaffhausen.ch