Sind Sie wegen eines unerwarteten Ereignisses in eine finanzielle Notlage geraten? Die finanzielle Überbrückungshilfe des SRK hilft akute Notsituationen zu überbrücken und Leid zu lindern. Die einmaligen Unterstützungsbeiträge werden von Spenden finanziert. Sie richten sich an Personen und Familien in der Schweiz.

Die finanzielle Überbrückungshilfe SRK unterstützt Menschen, in deren Leben ein Ereignis (zum Beispiel Krankheit, Trennung, Jobverlust) eingetreten ist, das ausserordentliche Kosten verursacht oder die Einnahmen plötzlich schmälert, sodass sie in eine finanzielle Notsituation geraten. Die finanzielle Unterstützung soll bei den Hilfesuchenden zu einer nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation führen.
Der Unterstützungsbeitrag wird individuell festgelegt, beträgt jedoch maximal CHF 1‘000.- pro Haushalt. Wird ein Betrag bewilligt, kann frühestens zwei Jahre nach Auszahlung ein erneutes Gesuch für den gleichen Haushalt eingereicht werden. Die Überbrückungshilfe ist nicht als Dauerunterstützung, sondern für Notlagen gedacht. Sie wird nur gewährt, wenn alle Mittel ausgeschöpft sind.
Die finanzielle Überbrückungshilfe SRK nimmt Gesuche von öffentlichen oder privaten Sozialdiensten oder Beratungsstellen entgegen. Gesuche können ausschliesslich über unser Gesuchsformular eingereicht werden. Dort finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher erforderlichen Angaben und einzureichenden Dokumente.
Hilfesuchende, die von keiner der oben genannten Stelle betreut werden, können sich direkt an uns wenden. Terminvereinbarungen telefonisch unter 052 620 37 19 oder per E-Mail srk-ueberbrueckungshilfe@srk-schaffhausen.ch.
Kanton Schaffhausen
Überbrückungshilfe SRK
Reto Lüdi
Stadthausgasse 7
8200 Schaffhausen
Schweiz
Erreichbar per Telefon: Montag 8:00 - 12:00 Uhr