Haben Sie sich auch schon gefragt, was morgen sein könnte? Ist dabei der Wunsch aufgekommen, ihr Leben bis ans Ende selbstbestimmt zu gestalten?
Mit der Patientenverfügung und dem Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer die Personen sein sollen, die für Sie entscheiden, sollten Sie nicht mehr urteilsfähig sein. Mit dem Testament bestimmen Sie was mit Ihrem Nachlass geschehen soll.