Damit Ihr Wille zählt

Patientenverfügung

Damit Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlungen und Massnahmen respektiert wird!
Damit Ihr Wille zählt

Patientenverfügung 
In der Schweiz können Sie als Patientin oder Patient medizinischen Massnahmen selber zustimmen oder diese ablehnen, solange Sie urteilsfähig sind. In der Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festhalten, welche medizinischen Massnahmen und Behandlungen Sie wünschen und welche nicht, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung macht Ihren Willen ersichtlich und ist verbindlich (Art. 370 ff. ZGB).

Beratung
Das Erstellen der Patientenverfügung beinhaltet die Auseinandersetzung mit existenziellen und ethischen Fragen. Im Gespräch lassen sich schwierige Fragen einfacher beantworten: Welche medizinische Behandlung will ich im Endstadium einer Krankheit oder nach einem Unfall ohne reelle Heilungsaussichten? Sollen die Ärzte alles medizinisch Machbare ausschöpfen? Gibt es Behandlungsmethoden, die ich ablehne?

Sie können die Patientenverfügung selbst ausfüllen oder sich beraten lassen. Die Beraterin des SRK Kanton Schaffhausen verfügt über das medizinische und pflegerische Wissen und unterstützt Sie beim Erstellen der individuellen Patientenverfügung. Zudem erhalten Sie kostenlos die SRK Vorsorgemappe mit hilfreichen Informationen zu weiteren Themen rund um die Vorsorgeplanung. 

Hinterlegung
Sie können Ihre ausgefüllte, datierte und unterschriebene Patientenverfügung SRK an die Hinterlegungsstelle SRK senden (Schweizerisches Rotes Kreuz, Patientenverfügung SRK, Werkstrasse 18, 3084 Wabern). Die Hinterlegungsstelle SRK bietet Ihnen den Vorteil, dass die Patientenverfügung im Notfall sofort verfügbar ist und an das zuständige medizinische Personal übermittelt wird. An 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr.

Fragen und Antworten
Bekomme ich einen Ausweis, damit der Arzt weiss was mein Wille ist?
Kann ich die Patientenverfügung ändern?
Was kostet eine Beratung für eine Patientenverfügung?