Freiwilligkeit ist einer von 7 Rotkreuz-Grundsätzen. Oberster Grundsatz der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist das Prinzip der Menschlichkeit. In diesem Sinne engagieren sich Freiwillige für besonders verletzliche Menschen und tragen zur Solidarität in unserer Gesellschaft bei.
Die folgende Seite mit den aufgeführten Dokumenten sollen dazu dienen, das Verhältnis zwischen dem SRK Kanton Schaffhausen und ihren Freiwilligen zu regeln und zu fördern. Die Regelungen und Weisungen stützen sich auf die Volunteering Policy der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC), die aktuelle SRK-Strategie sowie allgemein anerkannte Standards des freiwilligen Engagements in der Schweiz.
Freiwilliges Engagement im SRK wird gemäss den Rotkreuz-Grundsätzen von Menschen geleistet, die sich aus freiem Willen und unentgeltlich engagieren. Im Zentrum stehen der Einsatz für Menschlichkeit und das Bemühen, menschliches Leiden nach Möglichkeit zu verhindern und zu lindern. Für das SRK stehen dabei zwei Formen des freiwilligen Engagements im Vordergrund:
- Regelmässiges oder punktuelles freiwilliges Engagement
- Ehrenamt (z.B. Vorstandsmitglieder ohne entschädigtes Mandat)
Freiwilligenmanagement umfasst nebst der strategischen Tätigkeit, das freiwillige Engagement zu fördern, auch die operative Tätigkeit, Freiwillige zu gewinnen, zu befähigen und zu begleiten. Sie dient dazu, den Freiwilligeneinsatz - von der Gewinnung bis zum Austritt - für alle Beteiligten optimal zu gestalten.
Bei Fragen oder Anliegen können sich alle Freiwilligen an die Freiwilligenkoordinatorin des SRK Kanton Schaffhausen wenden.
Die folgenden Dokumente sollen das gemeinsame Verständnis fördern, was freiwilliges Engagement ist. Sie tragen zu einer gelingenden Zusammenarbeit bei und schaffen den Rahmen, damit Freiwillige einen qualitativen und wirkungsvollen Beitrag für Begünstigte, für das SRK und längerfristig für die Gesellschaft erbringen können.
